27.10.2023 | Verivox-Auswertung

Top-Festgelder bringen eine positive Realrendite

Teletax

Bis zu 4,75 Prozent Zinsen – zum ersten Mal seit der Zinswende können sich Sparer mit klassischen Festgeldanlagen Erträge oberhalb der aktuellen Inflationsrate sichern. Das zeigt eine aktuelle Zinsauswertung des Vergleichsportals Verivox.

Gute Nachrichten für Sparer: Aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Inflationsrate (aktuell 4,5 Prozent) können sich Anleger nach jahrelanger Durststrecke aktuell wieder positive Realzinsen sichern. Festgeldanlagen mit einem Jahr Laufzeit werden beim derzeitigen Top-Anbieter im Markt mit 4,75 Prozent verzinst.

Die Ära des anhaltenden Zinsanstiegs könnte aber bald ein Ende haben, so Verivox: Mit einem Plus von 0,02 bis 0,04 Prozentpunkten sind die Durchschnittszinsen aller ausgewerteter Termingelder im laufenden Monat so schwach gestiegen wie seit dem Frühjahr 2022 nicht mehr.

Die höchsten Zinssätze im Markt bieten Banken mit Sitz im europäischen Ausland. Geldhäuser mit deutschem Einlagenschutz zahlen in der Spitze nur 4,15 Prozent Festgeldzinsen. EU-weit sind Anlagesummen bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Viele Tagesgeldanleger gehen immer noch leer aus

Viele Tagesgeldanleger profitieren hingegen bis heute kaum von steigenden Zinsen. Bei 27 Prozent (198 Institute) der insgesamt 747 von Verivox ausgewerteten Banken und Sparkassen mit mindestens einem Tagesgeldangebot erhalten Sparer maximal 0,25 Prozent Zinsen – einige davon bieten überhaupt keine Verzinsung.

Die Kreditinstitute selbst streichen hingegen 4 Prozent Zinsen ein, wenn sie Spargelder ihrer Kunden bei der Europäischen Zentralbank parken. "Der Einlagezins der EZB ist so hoch wie nie zuvor in der Geschichte der Eurozone", sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. "Doch noch immer geben insbesondere viele Regionalbanken die hohen Zinsen nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiter."

(Verivox / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.10.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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