07.08.2023 | Pflegereform

Steigende Kosten für die Pflegeversicherung

Otto-Schmidt-Verlag

Mit der neuen Pflegereform sollen die steigenden Kosten für die Pflegeversicherung fair verteilt werden. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, was die Umstellung für wen bedeutet.

Dr. Jochen Pimpertz, Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung beim IW
Foto: Dr. Jochen Pimpertz, Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung beim IW.

Die Pflegeversicherung wird für Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab Juli spürbar teurer: Eltern von zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren zahlen künftig weniger, alle anderen mehr. Bis zum Ende des Jahres kostet die Pflegeversicherung insgesamt rund drei Milliarden Euro mehr, im kommenden Jahr summieren sich die Mehrkosten auf sechs Milliarden Euro, wie die IW-Studie zeigt. 

Durchschnittsverdiener zahlen 102 Euro mehr

Kinderlose Singles haben den größten Nachteil: Ein Durchschnittsverdiener mit 48.000 Euro zahlt jährlich 204 Euro mehr für die Pflegeversicherung. Ein Alleinerziehender mit einem Einkommen von 30.000 Euro und einem Kind zahlt 53 Euro mehr. Eine durchschnittlich verdienende Familie mit einem Einkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern profitiert dagegen: Sie zahlt jährlich 45 Euro weniger. 

Staat muss auf Steuereinnahmen verzichten

Höhere Beiträge führen des Weiteren bei Arbeitgebern zu steigenden Arbeitskosten. Diese reduzieren den besteuerbaren Überschuss der Unternehmen. Außerdem reduzieren höhere Sozialversicherungsbeiträge das zu versteuernde Einkommen der Arbeitnehmer. Insgesamt entgehen dem Staat dadurch dieses Jahr eine Milliarde Euro, im kommenden Jahr rund zwei Milliarden Euro, wie die IW-Studie errechnet hat.

"Viel gewonnen ist mit der Reform nicht: Für die Arbeitgeber nehmen Arbeitskosten und Bürokratie spürbar zu, die meisten Menschen haben weniger Geld in der Tasche", sagt IW-Experte Jochen Pimpertz. "Eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung wird aber nicht erreicht."

(IW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.08.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.