03.08.2023 | Statistisches Bundesamt

Fast die Hälfte der Tarifbeschäftigten erhält Urlaubsgeld

Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland (46,8 Prozent) erhalten im Jahr 2023 Urlaubsgeld. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bekommen sie durchschnittlich 1.602 Euro brutto (+ 4,1 Prozent) für die Urlaubskasse.

Im Vergleich zu den 4,1 % mehr Urlaubsgeld, erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2022 bis Mai 2023 um 13,6 %. (Foto: © iStock.com/puhhha)

Bei Betrachtung der einzelnen Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt sowohl die Höhe des Urlaubsgelds als auch der Anteil der Anspruchsberechtigten sehr unterschiedlich aus. Durchschnittlich 3.615 Euro werden im Bereich "Informationsdienstleistungen" gezahlt. Davon profitieren allerdings nur 35,4 Prozent der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegen die Bereiche "Gewinnung von Erdöl und Erdgas" mit 3.138 Euro und "Maschinenbau" mit 2.889 Euro. In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt. 

Urlaubsgeldanspruch variiert stark branchenabhängig

Nahe am Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld beispielsweise in den Bereichen "Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten" (1.610 Euro) und "Herstellung von Möbeln" (1.606 Euro). In diesen beiden Bereichen erhalten 63,6 Prozent beziehungsweise 83,1 Prozent der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld. 

Das niedrigste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften". Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 Prozent) ein Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 325 Euro. Auch im Bereich "Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten" gibt es mit 350 Euro ein unterdurchschnittliches Urlaubsgeld. Hier haben 76,3 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld. 

(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.08.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.