26.07.2023 | Bundesregierung

Zur Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Im vergangenen Jahr haben nach Angaben der Bundesregierung rund 5,4 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von rund 4.837 Euro erzielt.

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(Foto: © iStock.com/Lothar Drechsel)

Rund 1,4 Millionen GKV-Versicherte kamen 2022 demnach sogar auf ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) von 7.100 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine sogenannte Kleine Anfrage im Bundestag hervor.

Was mögliche Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze betrifft, wollte sich die Bundesregierung nicht festlegen. Zu Änderungen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze seien keine Aussagen im Koalitionsvertrag getroffen worden, heißt es in der Antwort weiter.

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde nach Aussage der Bundesregierung zwar zu Beitragsmehreinnahmen in der GKV und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) führen. Aufgrund der höheren Beitragsbelastungen gingen damit jedoch auch Anreize für einen Wechsel von bisher freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen in die private Krankenversicherung (PKV) und die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) einher. Eine Abwanderung von freiwilligen Mitgliedern würde die Mehreinnahmen aus einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze reduzieren.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.07.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.