20.03.2023 | GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführte Kombinationsabschlag in Höhe von 20 Prozent für neue Arzneimittel ist nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt.
Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Arzneimittel in Kombination führe dazu, dass sich aktuell die Kosten der Einzelwirkstoffe summierten, hinreichende Evidenz zum Gesamtnutzen der Kombination für den Patienten und zum Anteil eines Kombinationspartners am Therapierfolg jedoch regelhaft nicht vorhanden sei, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine sogenannte Kleine Anfrage im Bundestag.
Zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei es gerechtfertigt, dass die Solidargemeinschaft beim Einsatz von Kombinationstherapien mit geringeren Gesamtkosten belastet werde als der Summe der Erstattungsbeträge bei einer Anwendung in der Monotherapie.
Der Kombinationsabschlag gelte künftig nur für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuvor benannten Kombination eingesetzt würden, und betreffe nur freie Kombinationen von Arzneimitteln, da Fixkombinationen von vornherein einer gemeinsamen Nutzenbewertung und anschließenden Erstattungsbetragsverhandlung unterlägen.
(hib / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.03.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.