13.06.2023 | Sozialgericht Koblenz

Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung

Otto-Schmidt-Verlag

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind.

Bei der stufenweisen Wiedereingliederung handele es sich nicht um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Krankenkasse. Vielmehr handele es sich bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme um eine Maßnahme im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Versichertem, so das Urteil vom 24.4.2023 (Az. S 11 KR 418/21).

Aufgrund der abweichenden Rechtsprechung anderer Sozialgerichte und derzeit Fehlen einer höchstrichterlichen Klärung hat das Gericht aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen.

(SG Koblenz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.06.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.