05.02.2023 | Bundesministerium der Finanzen

Unterstützung für KMU bei Small Ticket-Finanzierungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung geeinigt, mit dem die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt werden.

Reguläre Exportkreditgarantien des Bundes können gewährt werden, wenn deutsche Unternehmen Produkte an ausländische Besteller liefern. Zur Finanzierung des Kaufs nimmt der Besteller einen Exportkredit bei einer deutschen Bank auf. Zuvor prüft die Bank die Kreditwürdigkeit des ausländischen Bestellers. Der Bund bürgt der Bank gegenüber für diesen Kredit, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit seitens des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Großteil ihres Forderungsausfalls.

Durch dieses Instrument wird es deutschen Unternehmen erleichtert, Liefergeschäfte mit ausländischen Unternehmen abzuschließen – ein bewährtes Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Der Bund hat 2022 solche Exportkreditgarantien in Höhe von etwa 15 Milliarden EUR gewährt.

Small Tickets – Forfaitierungsgarantie

Für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Millionen Euro bietet der Bund mit der Forfaitierungsgarantie jetzt ein ergänzendes Instrument an. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung.

Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen Lieferantenkredit. Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.

Es ist geplant diese Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. So verschafft der Bund exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume und stärkt so den deutschen Mittelstand.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.02.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.