04.01.2023 | Berufsstand
Pünktlich zum Jahreswechsel ist die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, am 1.1.2023 an den Start gegangen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat für alle in das Berufsregister eingetragenen Steuerberater*innen sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften die Steuerberaterplattform eingerichtet. Erster und wesentlicher Bestandteil ist das beSt, welches verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden muss.
Das beSt soll eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden, anderen Freien Berufen (Rechtsanwälte, Notare) und Kammern sowie innerhalb des Berufsstandes selbst gewährleisten. Durch die Nutzung der Steuerberaterplattform sind Steuerberater*innen als solche erkennbar und durch die Nutzung des Steuerberaterpostfaches rechtssicher adressierbar.
Hier geht's zur Steuerberaterplattform.
(BStBK / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.01.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.