12.08.2022 | Umfrage

Klinikärzte beklagen Arbeitsbedingungen

Teletax

Steigende Arbeitsbelastung, unzureichende Personalausstattung, übertriebene Dokumentation, kaum Zeit für Gespräche mit den Patienten und fehlende Wertschätzung ärztlicher Arbeit – so beschreiben viele Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern ihre Arbeitsbedingungen.

Ein Viertel der angestellten Ärztinnen und Ärzte denkt sogar über einen Berufswechsel nach. Das geht aus der Mitgliederbefragung MB-Monitor 2022 des Marburger Bundes hervor. Beklagt werden insbesondere die hohe Anzahl an Überstunden und 24-Stunden-Diensten, der ökonomische Druck seitens der Arbeitgeber und die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Hoher Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten

Viel Zeit für die Patientenversorgung geht offenbar außerdem durch administrative Tätigkeiten verloren. Der Zeitaufwand für Datenerfassung und Dokumentation liegt der Umfrage zufolge im Mittel bei drei Stunden pro Tag. 32 Prozent der angestellten Ärztinnen und Ärzte schätzen den Zeitaufwand für Verwaltungstätigkeiten und Organisation sogar auf mindestens vier Stunden täglich.

Unzulängliche Digitalisierung

Aus der Befragung geht auch hervor, dass in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens die Ausstattung mit Hard- und Software unzureichend ist. So teilt die Hälfte der Befragten mit, dass Mehrfacheingaben identischer Daten "gelegentlich" vorkommen, bei rund einem Drittel (32 Prozent) ist das sogar "häufig" der Fall, bei 18 Prozent "selten".

Knappe Personalausstattung

Auch ein Stellenabbau ist im Zusammenhang mit hohen Wochenarbeitszeiten und Überstunden Thema: Ein Drittel (34 Prozent) der Befragten bejahte die Frage nach dem Stellenabbau in den vergangenen zwei Jahren, 48 Prozent antworteten mit "nein", 18 Prozent mit "weiß nicht". Insgesamt beurteilen zwei Drittel der Befragten die personelle Besetzung im ärztlichen Dienst ihrer Einrichtung als "eher schlecht" (46 Prozent) oder "schlecht" (20 Prozent).

(Marburger Bund / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.08.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.