18.01.2022 | Finanzausschuss

Kommt doch noch eine Fristverlängerung?

Der Finanzausschuss hat eine Verlängerung der steuerrechtlichen Fristen abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dabei gegen den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Doch die Bundessteuerberaterkammer sieht noch Chancen.

DKB

Konkret hatte die CDU/CSU-Fraktion eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 gefordert. Die SPD-Fraktion hatte dazu erklärt, es gebe zwar derzeit viel Arbeit für die steuerberatenden Berufe, unter anderem wegen der Corona-Wirtschaftshilfen. Es sei aber bereits eine Fristverlängerung erfolgt. Eine etwaige weitere Fristverlängerung müsse sich nicht nur auf die beratenen, sondern auch auf Steuerpflichtige ohne Beratung erstrecken.

Da sich alle Parteien grundsätzlich für eine Fristverlängerung ausgesprochen hätten, zeigte sich die BStBK optimistisch, dass zeitnah doch noch eine Regelung gefunden wird. So solle eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate und eine sukzessive Rückführung in den Normalzustand über die nächsten sechs Jahre organisiert werden.

(hib / BStBK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.01.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.