04.05.2021 | FG Köln
Die Berechnungspraxis bei Säumniszuschlägen zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig, wie das Finanzgericht Köln entschied.
Die Familienkasse hatte von einer Mutter Kindergeld zurückgefordert, welches zu Unrecht ausgezahlt worden war. Dazu hatte der Inkasso-Service der Familienkasse einen Abrechnungsbescheid erteilt und darin Säumniszuschläge auf die abgerundete Gesamtsumme des zu erstattenden Kindergeldes erhoben.
Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 23.9.20 (Az. 3 K 3048/17) entschieden hat. Im Abrechnungsbescheid müssten die einzelnen Kindergeldmonate auch für die Berechnung der Säumniszuschläge einzeln ausgewiesen werden. Die bisherige Berechnungspraxis der Kindergeldkassen benachteilige die Kindergeldberechtigten, denn es sei nicht die Gesamtsumme, sondern jeder einzelne monatliche Kindergeldbetrag abzurunden.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Familienkasse hat die vom Senat zugelassene Revision nicht eingelegt.
(FG Köln / STB Web)
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