14.01.2021 | Beratung
Die Bundessteuerberaterkammer hat in einem Factsheet die wesentlichen Fragen beantwortet, die sich aus einem Update des Wirtschaftsministeriums für die Antragsberechtigung der Überbrückungshilfe II ergeben hatten.
Mit einem Update des FAQ-Katalogs zur Antragsberechtigung der Überbrückungshilfe II durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang Dezember entstanden viele beihilferechtliche Fragen. Steuerberater*innen und Mandanten waren seither verunsichert. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) klärt die wichtigsten Fragen in einem Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze.
So greift das Papier etwa folgende Aspekte auf:
Zudem stellt es klar, dass alle staatlichen Hilfsprogramme unter dem Vorbehalt des EU-Beihilferechts stehen – so auch die Überbrückungshilfe II. Dass aber die Auswirkungen dessen auf die Antragstellung der Überbrückungshilfe nicht klarer und eher kommuniziert wurden, kritisiert die BStBK. Denn zahlreiche Berufsträger haben die Anträge für ihre Mandanten bereits gestellt.
Das Factsheet ist hier verfügbar.
(BStBK / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.01.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.