16.12.2020 | Gesetzesänderung

Schärfere Regeln für Abschlussprüfer

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen. Es begrenzt unter anderem die Höchstlaufzeit von Mandaten auf zehn Jahre und erweitert die Haftung.

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Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) setzt den Aktionsplan zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht um. Einige wichtige Punkte des Gesetzentwurfs sind:

  • Verschärfung des Bilanzkontrollverfahrens: Die BaFin soll mehr Kompetenzen und Durchgriffsrechte gegenüber Unternehmen erhalten und für Anlass- und Verdachtsprüfungen künftig unmittelbar zuständig sein.
  • Strengere Regeln für die Abschlussprüfung: Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Zudem sollen für dasselbe Unternehmen neben der Prüfung Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen nicht mehr erbracht werden dürfen. Die Haftungshöchstgrenzen werden bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen um das Vierfache heraufgesetzt; bei grob fahrlässigem Verhalten der Prüfer soll es künftig keine Haftungshöchstgrenze mehr geben.
  • Verschärfung des Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrechts: Ein falscher „Bilanzeid“ der Unternehmensverantwortlichen soll künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden können. Das gilt auch für ein inhaltlich unrichtiges Testat des Abschlussprüfers zu dem Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse. Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht sollen insbesondere die Bußgeldvorschriften für Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, inhaltlich ausgeweitet und der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro auf bis zu fünf Millionen Euro deutlich angehoben werden.
  • Erweiterte Befugnisse für die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen: Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen soll zukünftig in bestimmten Fällen einige steuerliche Grunddaten automatisiert abrufen können. Zudem soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen künftig in geeigneten Fällen elektronisch von Gerichten, Behörden und Notaren übermittelte Anzeigen über grundstücksbezogene Rechtsvorgänge und Entscheidungen erheben können.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.12.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.