27.06.2018 | Kabinett
Am 27.06.2018 hat das Bundeskabinett das Familienentlastungsgesetz und damit eine Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld beschlossen.
Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich; das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.
Für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
aktuell | ab 2019 | ab 2020 | |
Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag |
9.000 Euro | 9.168 Euro | 9.408 Euro |
Kinderfreibetrag | 7.428 Euro | 7.620 Euro | 7.812 Euro |
Kindergeld (monatlich): | |||
1. und 2. Kind | 194 Euro | 204 Euro | 204 Euro |
3. Kind | 200 Euro | 210 Euro | 210 Euro |
4. Kind und weitere | 225 Euro | 235 Euro | 235 Euro |
Bundestag und der Bundesrat müssen dem Familienentlastungsgesetz noch zustimmen.
(Bundesregierung / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.06.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.