21.06.2017 | Aktuell

Cum/Ex-Abschlussbericht vorgelegt

Der 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) hat am 21. Juni 2017 seinen - rund 800 Seiten umfassenden - Abschlussbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht kommt zu dem Schluss, dass der Ausschuss nicht erforderlich gewesen sei. 

Auftrag des Ausschusses war die Untersuchung von Gestaltungsmodellen sogenannter Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Insbesondere sollten die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug.

"Alle Vorwürfe widerlegt"

Der Abschlussbericht kommt zu dem Schluss, dass der Ausschuss nicht erforderlich gewesen sei. Alle Vorwürfe seien widerlegt, mit denen dessen Einsetzung begründet wurde. Das Gremium habe die Überzeugung gewonnen, so der Bericht, dass in den zuständigen Behörden sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde. Der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfinanzministerium, könnten keine Vorwürfe gemacht werden. Der Ausschuss habe vielmehr öffentliche Aufmerksamkeit geschaffen für ein aufwändig verschleiertes Zusammenwirken von Kapitalmarktteilnehmern zum Betrug des Fiskus um große Summen.

"Steuerschaden nur rund eine Milliarde Euro"

Der durch Cum/Ex verursachte Steuerschaden dürfte nur einen Bruchteil der öffentlich immer wieder kolportierten zwölf Milliarden Euro ausmachen, so der Bericht. Der Ausschuss geht von rund einer Milliarde Euro aus, die Größenordnung sei beim jetzigen Stand der Steuer- und Strafverfahren aber nicht seriös abschätzbar. Auf Nachfrage von Bundestagspräsident Norbert Lammert bestätigte der Ausschussvorsitzende Hans-Urich Krüger, dass es sich bei den Geschäften um kriminelle Machenschaften gehandelt habe.

Der Ausschuss stellte fest, dass Cum/Ex-Geschäfte schon immer rechtswidrig gewesen seien, bestimmte Marktakteure aber ihre Anlagestrategie bewusst vor den Behörden verschleiert und Gesetze gegen ihren Sinn ausgelegt hätten. Mittlerweile seien die Cum/Ex-Gestaltungen wie auch die ähnlich gelagerten Cum/Cum-Geschäfte, mit denen sich der Ausschuss ebenfalls beschäftigt hatte, unterbunden worden.

Sondervoten der Linken und der Grünen

Der Abschlussbericht enthält zwei Sondervoten der Linken und der Grünen, auf deren Initiative das Gremium im Februar 2016 eingesetzt worden war. Sie sind der Meinung, dass die Regierungsparteien die aus der Sicht der Opposition für die massiven Steuerbetrügereien verantwortlichen Minister in Schutz nehmen würden. Der Bericht sei "einseitig geschrieben" (Grüne) und "entschärft" worden (Linke). Der organisierte Griff in die Staatskasse sei auch durch staatliches Versagen ermöglicht worden.

Der Cum/Ex-Ausschuss tagte 46 Mal, davon 19 Mal öffentlich, und hörte rund 70 Zeugen vom Börsenhändler bis zum Minister sowie 5 Sachverständige. Die Protokolle der Sitzungen füllen über 2.000 Seiten.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

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Zeit-Online: "Cum-Ex: Der größte Steuerraub in der deutschen Geschichte"

Der Artikel geht vom einem Gesamtschaden für den deutschen Steuerzahler in Höhe von 31,8 Milliarden Euro aus.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.06.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.