29.03.2017 | Europa

EU-Kommission untersagt geplante Fusion von Deutsche Börse und London Stock Exchange

Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Deutschen Börse und der London Stock Exchange nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Das Vorhaben hätte auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-Facto-Monopol geschaffen.

(Foto: Margrethe Vestager, © European Union / Photo: Jennifer Jacquemart)

Durch den geplanten Zusammenschluss wären die Tätigkeiten der beiden größten europäischen Börsenbetreiber Deutsche Börse AG (DBAG) und London Stock Exchange Group (LSEG) zusammengeführt worden. Diese sind Eigentümer der deutschen, der italienischen und der britische Börsen sowie mehrerer der größten europäischen Clearinghäuser.

De-Facto-Monopol im Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente

Das De-Facto-Monopol im Bereich des Clearings festverzinslicher Finanzinstrumente hätte sich in der Folge auch auf die nachgelagerten Märkte für Abwicklung, Verwahrung und Sicherheitenverwaltung ausgewirkt. Die auf diesen Märkten tätigen Dienstleister sind auf Transaktionsdaten von Clearinghäusern angewiesen. Da das im Eigentum der DBAG stehende Clearstream mit diesen Dienstleistern im Wettbewerb steht, hätte das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen die Fähigkeit und den Anreiz, Transaktionsdaten zu Clearstream umzuleiten und andere Wettbewerber vom Markt auszuschließen.

Wettbewerbsrechtliche Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden

Die Kommission hat diese und weitere Bedenken in ihrem Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Untersuchung dargelegt und sie den beteiligten Unternehmen im Dezember 2016 mitgeteilt. Es liege in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission entweder zu widerlegen oder durch geeignete Abhilfemaßnahmen auszuräumen.

„Da die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen nicht ausreichten, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat die Kommission beschlossen, den Zusammenschluss zu untersagen“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am 29. März 2017 in Brüssel.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.03.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.