09.08.2016 | Pharmabranche

Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim durch Sanofi

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim (Deutschland) durch Sanofi (Frankreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen freigegeben.

Wie die Europäische Kommission am 5. August mitteilte, ist der Beschluss an die Bedingung geknüpft, dass beide Unternehmen Geschäftsbereiche in der Tschechischen Republik, in Estland, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Irland, Lettland, Polen und der Slowakei veräußern. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich geplanten Form den Wettbewerb auf den Märkten für einige pharmazeutische Erzeugnisse verringern könnte. Durch die von Sanofi angebotenen Verpflichtungen seie diese Bedenken jedoch ausgeräumt worden.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb in verschiedenen therapeutischen Bereichen, insbesondere Magen/Darm, Husten und Erkältungen, Schmerzen und Mobilität, Herzmittel, Vitamine und Besserung des Allgemeinbefindens. Die meisten Produkte, bei denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, sind nicht verschreibungspflichtige Selbstmedikationsprodukte, sogenannte OTC-Präparate („over-the-counter“). Die Untersuchung gab für den Großteil der Arzneimittel keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Allerdings ermittelte die Kommission einige Märkte, auf denen die beiden Unternehmen über sehr starke Marken verfügen und die Verbraucher kaum Alternativen haben.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Sanofi für die betreffenden Märkte an, seine oder die dort tätigen Sparten von Boehringer Ingelheim samt Marktzulassung, Kundendaten und Marken zu veräußern. Da alle Wettbewerbsbedenken der Kommission dadurch hinfällig werden, hat sie den Zusammenschluss freigegeben. Der Genehmigungsbeschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig eingehalten werden. Die Übernahme wurde am 15. Juni 2016 bei der Kommission angemeldet.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.08.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.