07.02.2017 | Amtsgericht München

ADAC: Löschung aus Vereinsregister wegen wirtschaftlicher Ausrichtung?

Aufgrund mehrerer Hinweise Ende Januar/Anfang Februar 2014 wurde durch die zuständige Rechtspflegerin des Registergerichts München geprüft, ob der Allgemeine Deutsche Automobilclub e.V. (ADAC) wegen seiner wirtschaftlichen Ausrichtung aus dem Vereinsregister zu löschen sei.

Die Rechtspflegerin forderte mehrfach Stellungnahmen des ADAC, der IHK, der Finanzverwaltung sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie an, wertete diese aus und trat in eine umfangreiche Prüfung der wirtschaftlichen Beteiligungen sowie der eigenen Aktivitäten des Vereins ein. Der ADAC selbst unternahm einen Umstrukturierungsprozess, in dem Tätigkeiten ausgelagert und Entscheidungs- und Beteiligungsstrukturen geändert wurden.

Nach Abschluss dieser Strukturänderungen ist die Rechtspflegerin zu der Auffassung gelangt, dass für eine Löschung des ADAC von Amts wegen kein Anlass besteht, und der ADAC folglich als nichtwirtschaftlicher Verein im Vereinsregister eingetragen bleibt. Sie stützt sich hierbei unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.1982 (I ZR 88/80), wonach durch die rechtliche und organisatorische Trennung der Beteiligungsgesellschaften vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. eine Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaften vereinsrechtlich nicht als Tätigkeit des Vereins anzusehen ist.

(Amtsgericht München / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.02.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.