13.11.2023 | Landgericht Frankenthal

Verein darf bei Online-Beleidigungen fristlos kündigen

DKB

Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird.

Ein Mann hatte von einem Verein eine Gaststätte gepachtet. Im Laufe der Zeit kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Pächter und den Vereinsmitgliedern. Unter anderem ärgerte sich der Pächter darüber, dass Vereinsmitglieder das Tor zu dem Vereinsgelände nicht richtig verschließen würden. Dies und weitere emotionale Belastungen des Pachtverhältnisses führte schließlich dazu, dass sich der Streit in die sozialen Netzwerke des Internets verlagerte und dort eskalierte. Daraufhin wurde ihm vom Verein die fristlose Kündigung ausgesprochen. Dies wollte der Pächter nicht akzeptieren, sodass der Verein vor dem Landgericht auf Räumung klagte.

Das Landgericht Frankenthal gab der Räumungsklage mit Urteil vom 26.9.2023 (Az. 6 O 75/23) statt. Nach den Beleidigungen und Beschimpfungen könne dem Verein die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht zugemutet werden, auch nicht bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist. Da ein überragendes Interesse des Vereins vorliege, dass seine Vorstandsmitglieder und Trainer nicht weiter beleidigt und beschimpft würden, sei nach Ansicht der Kammer in diesem Fall auch keine Abmahnung erforderlich gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

(LG Frankenthal / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.11.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.