24.06.2016 | Wirtschaft

Händler müssen Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte demnächst kostenfrei bei Onlinehändlern und stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.

Obwohl die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Händler immer noch unvorbereitet, berichtet die Bitkom Servicegesellschaft. Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ab dem 24. Juli 2016. Dann endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist. Verbrauchen können demnach künftig bei der 1:1-Rücknahme ein Altgerät kostenlos zurückgeben, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Händler müssen aber auch dann Altgeräte zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur bei solchen Altgeräten, deren Kantenlänge kleiner als 25 cm ist.

(Bitkom / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.06.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.