15.10.2014 | Gender Pay Gap

Gleichberechtigte Gehälter: Deutliche Unterschiede zwischen den Berufen

Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen brutto monatlich je nach Beruf zwischen 158 und 1.148 Euro weniger als Männer. Prozentual beträgt der Abstand zwischen 6 und 28 Prozent, ergibt eine Untersuchung der Gehaltsdaten von 20 Berufen auf Basis der Lohnspiegeldatenbank der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Untersuchung deckt ein breites Spektrum von Tätigkeiten aus Industrie, Handwerk, Handel, privaten und öffentlichen Dienstleistungen ab und basiert auf Daten von rund 20.000 Beschäftigten. „Sie belegt, dass der Einkommensrückstand der Frauen in vielen Berufen nach wie vor sehr hoch ist“, sagt Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs. Der absolut größte Rückstand besteht bei den Versicherungskaufleuten: Frauen verdienen monatlich ein Bruttogehalt von 3.012 Euro, Männer hingegen bekommen durchschnittlich 4.160 Euro. Damit verdienen Versicherungskauffrauen im Schnitt 28 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Geringste Differenzen im Pflegebereich

Ein großer Abstand liegt mit 946 Euro monatlich auch bei den Chemikerinnen vor. Hier verdienen die Frauen im Schnitt 4.291 Euro, Männer hingegen 5.237 Euro. Prozentual entspricht dies einer Gehaltslücke von immerhin noch 18 Prozent. Mit 653 Euro liegen auch die Filialleiterinnen deutlich hinter ihren männlichen Kollegen. Die Frauen in diesem Beruf verdienen im Schnitt 2.574 Euro im Monat, die Männer hingegen 3.227 Euro. Der Gender Pay Gap beläuft sich auf 20 Prozent. Vergleichsweise gering ist der Verdienstabstand der Krankenpfleger mit 2.613 Euro zu den Krankenschwestern mit 2.426 Euro. Die Differenz von 187 Euro entspricht einem Rückstand von nur 7 Prozent.

Unternehmen sollten Ungleichheit prüfen

Untersuchungen zeigen, dass die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern ihre Ursache auch im Betrieb hat. „Die Überprüfung der Gehaltssysteme und der konkreten Eingruppierung kann helfen, Schwachpunkte ausfindig zu machen und Benachteiligungen von Frauen zu verringern“, sagt WSI-Experte Reinhard Bispinck. Das WSI hat in einem Projekt für das Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend einen Leitfaden entwickelt, der zu diesem Zweck genutzt werden kann.

(Hans-Böckler-Stiftung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.10.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.