23.08.2013 |

Forderungen der Kfz-Branche an die kommende Bundesregierung

Mit einem umfangreichen Katalog von Forderungen und Erwartungen an die kommende Bundesregierung macht der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Position der überwiegend kleinen und mittelständischen Autohäuser und Kfz-Werkstätten in den Kfz-Innungen deutlich.

Die Kernforderungen reichen von der Ablehnung zusätzlicher Belastungen durch Steuern, Gebühren, Bürokratiekosten und Gesetzesänderungen bis hin zur Forderung nach der dringend notwendigen Sanierung des Straßennetzes und die dafür mehr zweckgerichtete Verwendung der mobilitätsbedingten Steuereinnahmen. Einem Tempolimit auf Autobahnen erteilt der ZDK eine klare Absage.

Die Forderungen im Einzelnen:

  • Steuern: Da viele Autohäuser und Kfz-Werkstätten als Personengesellschaften firmieren, würde sich etwa eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes negativ auf die ohnehin schon angespannte Ertragssituation im Kfz-Gewerbe auswirken. In Verbindung mit einer geplanten Vermögensbesteuerung hätte dies verheerende Folgen, weil es die wirtschaftliche Substanz der Betriebe massiv belasten würde. Darüber hinaus dürfe es keine Ausweitung der Verbraucherinsolvenz auf Kosten der kleinen und mittelständischen Unternehmen geben.

  • Bürokratieabbau: Aktuelle Beispiele seien die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, die sich in der Praxis als ein Bürokratiemonstrum darstelle, sowie die wachsende Flut an Informationen rund um den Autokauf. Denn auch die Regelungen zum Verbraucherkredit, zur Versicherungsvermittlung im Autohaus sowie die Reifenkennzeichnung würden die Bürokratiekosten erhöhen.

  • Rundfunkgebühren: Zügig durchzuführen sei die angekündigte Evaluierung der Rundfunkbeiträge, die den Kfz-Betrieben seit Jahresbeginn zum Teil deutliche finanzielle Mehrbelastungen im hohen zweistelligen Prozentbereich beschert hätten. Außerdem sollte die Belastung von Kfz-Unternehmen kurzfristig verringert werden.

  • AGB-Recht: Rechtsklarheit und -sicherheit, insbesondere für wirtschaftlich schwächere Vertragspartner, müsse durch geltendes AGB-Recht beibehalten werden.

  • Haftung: Haftungsrisiken der Kfz-Werkstatt zwischen Kunde und Vorlieferant (Ein- und Ausbaukosten) müssten vermieden, Wertungsdifferenzen zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht bereinigt werden. Insbesondere sollte der Ersatz der Ein- und Ausbaukosten nicht auf den Verbrauchsgüterkauf beschränkt bleiben.

  • Keine zusätzliche Kostenbelastung der individuellen Mobilität, etwa durch Erhöhung der Kfz- oder Mineralölsteuer, eine Pkw-Maut oder eine veränderte Dienstwagensteuer. Gleichzeitig fordert der ZDK die mehr zweckgerichtete Verwendung der mobilitätsbedingten Steuereinnahmen zugunsten des Straßenverkehrs. Außerdem mahnt der Verband die dringend notwendige und umfassende Sanierung des Straßennetzes und hier insbesondere der vielen maroden Brücken an.

  • Tempolimit: Einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen erteilt der ZDK eine klare Absage. Denn auf fast der Hälfte des Autobahnnetzes gebe es bereits ein festes oder variables Tempolimit. Zudem gestatte das hohe Verkehrsaufkommen häufig ohnehin nur weit geringere Geschwindigkeiten. Gefordert seien intelligente Verkehrsleitsysteme. Während etwa bei Nebel oder strömendem Regen schon Tempo 80 zu schnell sein könne, empfände der Autofahrer Tempo 120 auf einer leeren Autobahn als reine Gängelei.
(ZDK / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.08.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.