19.02.2024 | Statistisches Bundesamt
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2024 um 26,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Im Dezember 2023 hatte sie um 12,3 Prozent gegenüber Dezember 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Insolvenzzahlen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen.
Zahlen richtig einordnen
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Vergleich mit der Corona-Zeit
Im November 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.513 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,3 Prozent mehr als im November 2022. Von Januar bis November 2023 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,2 Prozent auf 16.264 Fälle. Von Januar bis November 2022 hatte die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 gelegen (+2,9 Prozent). Verglichen mit dem Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis November 2023 um 6,5 Prozent niedriger.
(Destatis / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.02.2024, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.