31.08.2023 | Digitalisierung

E-Rezepte ab sofort per Gesundheitskarte in Apotheken einlösbar

Teletax

Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen.

Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun seien die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen, so die gemeinsame Mitteilung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und gematik.

Gesetzlich Versicherten stehen damit drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts zur Verfügung: Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck mit Rezeptcode. Über den neuen Weg mittels eGK wurden im August bereits mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst, so der Verband. Seitdem würden die Zahlen stetig nach oben gehen.

Verschiedene Hersteller demonstrieren virtuell das Verschreiben eines E-Rezepts mit der jeweiligen Software und erklären die notwendigen Anpassungen für Praxen. Auch für Apotheken werden Schulungsangebote der jeweiligen Hersteller bereitgestellt, um Apothekerinnen und Apotheker mit dem Einlöseweg mittels eGK vertraut zu machen.

So funktioniert das Einlösen mittels Gesundheitskarte

In der ärztlichen Sprechstunde in der Praxis oder per Video wird ein E-Rezept ausgestellt. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patientin/der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner bzw. ihrer Wahl eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck. Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.

Informationen zum E-Rezept gibt es unter:

https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/apotheken

https://www.das-e-rezept-ist-da.de/

(ABDA / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 31.08.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.