07.08.2023 | Mittelstand
Nach den Erleichterungen beim Finanzierungszugang zu Jahresbeginn waren die Finanzinstitute in Deutschland im zweiten Quartal bei Kreditgesuchen ihrer Firmenkunden wieder vorsichtiger, wie die aktuelle KfW-ifo-Kredithürde zeigt.
Dabei empfanden im Mittelstand nahezu gleich viele Unternehmen wie im Vorquartal das Bankverhalten bei Kreditverhandlungen als restriktiv. Mit 25,6 Prozent (+0,1) liegt ihr Anteil weiter auf überdurchschnittlichem Niveau. Bei den Großunternehmen kam es nach dem deutlichen Rückgang der Kredithürde im Vorquartal nun zu einer Gegenbewegung nach oben auf 17,9 Prozent (+3,4).
Lichtblick für das Baugewerbe
Im Mittelstand nivellierten sich die Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen. Positiv entwickelte sich der Kreditzugang für die kleinen und mittleren Dienstleister, bei denen die Banken zuvor besonders strenge Maßstäbe bei der Kreditvergabe angelegt hatten. Die Kredithürde für diese Unternehmensgruppe sank um 4,9 Prozentpunkte auf 26,5 Prozent. Hier spiegele sich die derzeit bessere wirtschaftliche Lage in den Dienstleistungsbranchen wider, die dazu beitrage, verbleibenden finanziellen Belastungen der Pandemiezeit weiter abzubauen, so die KfW. Bei den Großunternehmen gäbe es einen Lichtblick für das Baugewerbe: Die Kredithürde für die besonders stark von straffer Vergabepolitik betroffenen großen Bauunternehmen ging um 15,8 Prozentpunkte auf 30,9 Prozent zurück.
Wieder mehr kreditinteressierte Unternehmen
Der Anteil der Unternehmen, die überhaupt Kreditverhandlungen mit Banken führten, stieg im zweiten Quartal in beiden Größenklassen an, blieb aber jeweils unterhalb des langfristigen Durchschnitts. So legte die Quote kreditinteressierter Großunternehmen gegenüber dem Vorquartal um deutliche 3,0 Prozentpunkte auf 31,6 Prozent zu. Auch unter den KMU sprach ein höherer Anteil von 21,6 Prozent mit ihren Banken über eine mögliche Kreditaufnahme. Der Zuwachs war mit 0,7 Prozentpunkten nur gering, aber immerhin der zweite in Folge.
(KfW / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.08.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.