18.04.2023 | BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung erhöht die Höchstpauschalen für Betriebsausgaben aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit ab 2023.
Aufgrund des gestiegenen Preisniveaus gestattet die Finanzverwaltung bei der Pauschalierung bei der Ermittlung der Betriebsausgaben bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit ab Veranlagungszeitraum 2023 folgende Sätze:
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(BMF / STB Web)
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