23.03.2023 | OLG Oldenburg

Strenge Voraussetzungen für die Adoption eines Erwachsenen

Otto-Schmidt-Verlag

Bei den Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption ist einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge ein strenger Maßstab anzulegen. Erbschaftssteuer zu sparen, ist kein ausreichender Grund.

Die Adoption von Erwachsenen ist gegenüber der Adoption von Kindern viel seltener. Dabei hängt die Frage, ob eine Erwachsenenadoption stattfinden soll, nicht allein von den beteiligten Personen ab. Die Gerichte haben vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen, wie das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 14.11.2022 (Az. 11 UF 187/22) erneut herausgearbeitet hat. Nicht ausreichend ist etwa, dass Erbschaftssteuer gespart, dem Adoptierten ein Aufenthaltsrecht oder den Annehmenden eine günstige Pflegekraft beschafft werden soll.

Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein

Im konkreten Falle wollte ein Ehepaar ihren Urenkel adoptieren. Dessen leibliche Mutter hatte dem zugestimmt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Adoption abgelehnt. Auch beim OLG hatte das Ansinnen keinen Erfolg: Eine Adoption müsse sittlich gerechtfertigt sein. Zunächst sei eine starke innere Verbundenheit im Sinne eines Eltern-Kind-Verhältnisses erforderlich, sowie eine gegenseitige Verpflichtung, dauerhaft füreinander einzustehen. Dies sei hier zwar gegeben. Gegen ein Eltern-Kind-Verhältnis spreche im vorliegenden Falle aber der erhebliche Altersunterschied und das intakte Verhältnis des Urenkels zu seiner leiblichen Mutter. Eine gegenseitige Unterstützung könne auch aus dem bereits bestehenden natürlichen Verwandtschaftsverhältnis erfolgen.

Günstige Regelung des Nachlasses

Es gebe zudem Anhaltspunkte dafür, dass es vorwiegend um eine günstige Regelung des Nachlasses gehen solle. Bei bestehenden Restzweifeln an einer sittlichen Rechtfertigung sei eine Erwachsenenadoption in der Regel abzulehnen. Vor diesem Hintergrund, so der Senat, sei eine Erwachsenenadoption im vorliegenden Falle abzulehnen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(OLG Oldenburg / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.03.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.