19.07.2022 | Arbeitsmarkt
2001 waren 2,46 Millionen Personen als sogenannte hybride Selbstständige tätig, 2016 gab es schon 3,39 Millionen. Damit überstieg ihre Anzahl erstmals die Zahl der ausschließlich selbstständig Tätigen.
Als hybrid Selbstständige werden Erwerbstätige bezeichnet, die sowohl selbstständig tätig als auch abhängig beschäftigt sind. Die Forschenden des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn haben die Besonderheiten dieser Erwerbsform näher untersucht. Demnach waren sechs von zehn hybriden Selbstständigen vor ihrem Wechsel abhängig beschäftigt – und nur gut 26 Prozent selbstständig tätig. Insgesamt wechseln jährlich rund 700.000 Personen in die hybride Selbstständigkeit – fast ebenso viele verlassen diese jedoch in dem Zeitraum auch wieder.
Hybride Selbstständigkeit vor allem im Dienstleistungsbereich
Die überwiegende Mehrheit (71 Prozent) übt ihre selbstständige Tätigkeit im Dienstleitungsbereich aus – insbesondere in den personennahen Dienstleistungen (30 Prozent) wie Erziehung und Unterricht, Gesundheit- und Sozialwesen, Kunst oder Unterhaltung und Erholung. Im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen wie freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sind fast 20 Prozent der hybriden selbstständigen Dienstleister zu finden. Rund 18 Prozent der hybriden Selbstständigen sind im Bereich Handel, Gastgewerbe, Verkehr/Lagerei sowie Information/Kommunikation tätig. Etwa 3 Prozent gehen ihrer Selbstständigkeit in der Land- und Forstwirtschaft nach.
(IfM Bonn / STB Web)
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