24.02.2022 | Interview

Braucht die Nachhaltigkeit eine neue Rechtsform?

Otto-Schmidt-Verlag

Von Alexandra Buba / Interview mit RA Dr. Tobias Bürgers

Mit ihrem Konstrukt einer 'Verantwortungseigentum GmbH' wollen deren Erfinder die Möglichkeiten von Stiftungen um Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten entschlacken. Dabei existierten Checks and Balances im Wirtschaftsrecht mit gutem Grund, findet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Tobias Bürgers von der Münchener Sozietät Noerr. Für ihn erschließt sich die Notwendigkeit der neuen Rechtsform daher nicht.

STB Web:
Herr Dr. Bürgers, woher stammt der Vorschlag für eine Verantwortungseigentum GmbH?

RA Dr. Tobias Bürgers
Foto: © RA Dr. Tobias Bürgers

Dr. Tobias Bürgers:
Die Idee des verantwortlichen Unternehmertums tritt in verschiedenen Variationen zunehmend in den Vordergrund. Insbesondere Familienunternehmer*innen verstanden sich schon lange oftmals nur als Treuhänder für künftige Generationen. Aus dieser Tradition rühren die Überlegungen für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, die Eigentümer*innen zwar mit Stimm- und Teilhaberechten ausstattet, jedoch nicht am Gewinn partizipieren lässt.

STB Web:
Vieles davon geht im Prinzip ja auch über ein zweistöckiges Stiftungsmodell, auch in Gesellschaftsverträgen kann man die Thesaurierung entsprechend regeln. Weshalb also ein neues Modell?

Dr. Tobias Bürgers:
Die Befürworter der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen - und das sind Rechtswissenschaftler*innen ebenso wie einige hundert Unternehmen - argumentieren, das Stiftungsrecht sei zu kompliziert, die Genehmigungsprozesse zu aufwändig. Das mag vielleicht nicht ganz unrichtig sein, aber die Nachteile, die die angestrebte neue Rechtsform mit sich brächte, überwiegen aus meiner Sicht.

Es besteht die Gefahr, dass das Unternehmen zum Unternehmen der Geschäftsführung wird.

STB Web:
Was sehen Sie als größten Schwachpunkt an?

Dr. Tobias Bürgers:
Es entsteht eine Eigentümerstruktur, bei der die Kontrolle nicht mehr im Vordergrund steht, da keinerlei finanzielle Vorteile aus einem Engagement für die Gesellschaft erwachsen. Das mag bei der Gründergeneration noch kein Problem sein, weil hier genügend intrinsische Motivation vorliegt. In den Folgegenerationen aber werden die Eigentümer*innen einer anderen Berufstätigkeit nachgehen, um ihr Auskommen zu sichern. Das birgt die Gefahr, dass das Unternehmen zum Unternehmen der Geschäftsführung wird, es entsteht ein Kontrollvakuum.

STB Web:
Das ist bei der Stiftung anders...

Dr. Tobias Bürgers:
Bei der Stiftung gibt es eine staatliche Aufsicht, es gibt den Stiftungsvorstand und meist noch ein Kontrollgremium. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sieht Vergleichbares nicht zwingend vor. Dabei hat sich ein System der Checks and Balances auch im Wirtschaftsrecht bewährt. Ich glaube, wir würden eine Menge Enttäuschungen in den kommenden Jahrzehnten erleben, wenn wir nun darauf verzichteten.

Investoren gewinne ich nicht mit gebundenem Vermögen.

STB Web:
Es wird ja immer argumentiert, Start-ups könnten von der VE GmbH besonders profitieren. Dem erteilen Sie aber auch eine Absage, oder?

Dr. Tobias Bürgers:
Ja, denn Investoren gewinne ich nicht mit gebundenem Vermögen. Auf diese Weise erreiche ich nur solche, die selbst nicht gewinnorientiert oder gemeinnützig agieren, und das limitiert meine Handlungsoptionen. Außerdem bleibt offen, was passiert, wenn das Unternehmen vor einer strukturellen Fragestellung steht. Verkaufen geht dann ja nicht. Wie notwendig das sein kann, zeigt sich etwa am Beispiel von Thyssen Krupp - hier geht es jetzt auch darum, Teile zu veräußern, andere profitabler zu machen. Man hat aber in der Vergangenheit gesehen, wie schwer sich eine Geschäftsführung mit dem Eingeständnis eigener Fehler tut.

STB Web:
Ist das Konzept dann eigentlich überhaupt noch zu retten?

Dr. Tobias Bürgers:
Man könnte ein zwingendes Checks- and Balances-Element ergänzen, steht dann aber vor der Frage, ob man nicht mehr vom Selben kreiert hat, also eine Rechtsform sehr nah der Stiftung. Alternativ eine höhere Incentivierung für die kontrollierenden Gesellschafter*innen – dann bin ich aber wieder bei der GmbH mit hoher Thesaurierungsquote. Allerdings glaube ich, dass die Diskussion des übergeordneten Aspekts der Nachhaltigkeit noch nicht zu Ende ist.

Die Dimension der Nachhaltigkeit wird nicht mehr aus dem Wirtschaftsleben verschwinden.

STB Web:
Inwiefern?

Dr. Tobias Bürgers:
Wir müssen Mittel finden, die Frage der Nachhaltigkeit stärker in die Verfassung der Unternehmen zu integrieren. Das kann zum Beispiel über eine Bewertung der Kapitalflüsse gelingen, Stichwort Taxonomie, auch wenn dies durch die aktuelle Debatte um die Klassifizierung von Atomenergie und Strom aus Gasverbrennung gerade als ein etwas ambivalentes Instrument erscheinen mag.

STB Web:
Der Druck zu mehr Nachhaltigkeit wächst?

Dr. Tobias Bürgers:
Absolut, diese Dimension wird nicht mehr aus dem Wirtschaftsleben verschwinden. Wenn Sie künftig nicht nachhaltig handeln, kehren sich sukzessive Kundengruppen und Investoren von ihnen ab. Sehen Sie sich das Urteil gegen Shell in den Niederlanden an, bei dem erstmals ein Unternehmen konkret zu Emissionsreduktionen verpflichtet und dabei auch für diejenigen Emissionen in die Verantwortung genommen wird, die durch die Verbrennung seiner Produkte entstehen.

Ein anderes Beispiel sehen Sie bei manchen Investmentfonds, die bereits strikte Nachhaltigkeitskriterien anlegen. Dieser Trend wird sich definitiv fortsetzen. Nur dass es dazu zwingend einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen bedürfte, sehe ich so nicht.

 
Informationen zur Person:

Dr. Tobias Bürgers Dr. Tobias Bürgers betreut für Noerr (www.noerr.com) börsennotierte Gesellschaften sowie große Familiengesellschaften und hat eine Vielzahl von Unternehmenskäufen und Kapitalmarkttransaktionen als verantwortlicher Partner begleitet. Er wird regelmäßig als führender Anwalt etwa für Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und M&A von Best Lawyers, Chambers Global, Chambers Europe, Juve sowie dem International Who's Who of Business Lawyers empfohlen.

Alexandra BubaDas Gespräch führte Alexandra Buba. Sie ist freie Journalistin und spezialisiert auf die Themen der Steuerberatungsbranche (www.medientext.com) und schreibt regelmäßig für die STB Web-Redaktion.




Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.02.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.