05.07.2021 | BFH

Steuerpflichtige Gutachtertätigkeit für Medizinischen Dienst

Der BFH hat entschieden, dass die Erstellung von Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit auch nach Unionsrecht umsatzsteuerpflichtig ist.

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Eine Krankenschwester mit akademischer Ausbildung im Bereich der Pflegewissenschaft, die für den MDK Niedersachsen Gutachten zur Pflegebedürftigkeit erstellt, hatte zunächst erfolgreich gegen die Unterwerfung ihrer Umsätze unter die Umsatzsteuer geklagt.

Allerdings hob der BFH mit Urteil vom 24.02.2021 (Az. XI R 30/20) die Entscheidung des FGs auf: Zwar handele es sich bei den Gutachtertätigkeiten um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, so die Richter. Ein erfolgreiches Berufen auf die Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht scheitere aber daran, dass die Krankenschwester nicht von der Bundesrepublik Deutschland als „Einrichtung mit sozialem Charakter“ anerkannt sei.

(BFH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.07.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.