21.08.2020 | EU

Logistik: Neue EU-Regeln für Lkw-Fahrer in Kraft getreten

DKB

Am 20. August 2020 sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, mit denen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden sollen.

Logistikunternehmen müssen die Arbeitspläne nunmehr so organisieren, dass Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im internationalen Gütertransport in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Die obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche, bekannt als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, darf nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden. Wird diese Ruhephase nicht zu Hause verbracht, muss das Unternehmen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.

Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.

Briefkastenfirmen soll dadurch der Riegel vorgeschoben werden, dass Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen müssen, in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, in erheblichem Umfang tätig zu sein. Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen. 

(EU-Kommission / EU-Parlament / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.08.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.