03.04.2020 | Bundeswirtschaftsministerium

Bis zu 4.000 Euro Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.

Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten am 3. April 2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.

Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die die Bundesregierung in der vorigen Woche beschlossen hat.

Weiterführende Informationen:

Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit.

Aktualisierung am 29.05.2020: Zwischenzeitlich vermeldet das BAFA, dass das Fördermodul aufgrund der großen Nachfrage bereits ausgeschöpft sei, es könnten keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul sei deshalb vorzeitig eingestellt worden. 

(BMWi / BAFA / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.04.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.