Das Kabinett hat am 2. August 2017 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 beschlossen. Kleinen und mittleren Unternehmen werden damit Finanzierungen und Beteiligungskapital von rd. 6,75 Mrd. Euro in 2018 ermöglicht.
ERP steht für Enterprise Resource Planing. Zudem wird mit dem Gesetz das Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland erleichtert und mit Mitteln des ERP-Sondervermögens ausgebaut. Hierzu wird die KfW eine Tochtergesellschaft gründen, in der das Beteiligungsgeschäft künftig stattfinden wird. Das Investitionsvolumen der KfW wird von derzeit 100 Mio. Euro pro Jahr bis 2020 auf 200 Mio. Euro jährlich verdoppelt werden. Dieser Ausbau führt zu einem Zusagevolumen in der KfW-Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Höhe von rund 2 Mrd. Euro in den nächsten rund 10 Jahren.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind.