10.05.2017 | Gesundheitswesen

Hochschulmedizin entwickelt vernetzte Patientenakte

Die Hochschulmedizin will eine vernetzte elektronische Patientenakte entwickeln, die allen beteiligten Ärzten bei jedem Behandlungsschritt alle relevanten Informationen liefert und gleichzeitig das neuste Forschungswissen zur Verfügung stellt. Dies teilt der Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) mit.

Neu ist vor allem, dass die vernetzte Patientenakte auch an die klinische und biomedizinische Forschung angebunden werden soll. Das heißt, dass die Daten aus der Krankenversorgung in der Forschung genutzt werden können, um schneller Erkenntnisse über Erkrankungen und Behandlungskonzepte zu gewinnen. Gleichzeitig fließen auch wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in den klinischen Betrieb zurück.

Schutz der Patientenrechte und der Patientendaten wichtig

Das Papier mit dem Titel „Bessere Gesundheitsversorgung durch eine vernetzte und forschungskompatible Patientenakte“ beschreibt vier Wege, wie die Patientenakte einen Mehrwert für den Patienten schaffen wird. Dazu gehört die Bündelung der klinischen Daten aus unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen, die Nutzung der Daten für die Forschung und das schnelle zur Verfügung stellen dieser Erkenntnisse im Versorgungsalltag der Patienten. Professor Dr. Heyo K. Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages e.V. (MFT) betont: "Bei diesem Projekt steht für uns ganz klar der Schutz der Patientenrechte und der Patientendaten an oberster Stelle".

Erste Schritte zur Umsetzung angestoßen

Im Rahmen der Medizininformatikinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden derzeit in einem ersten Schritt die Grundlagen für diese forschungskompatible vernetzte Patientenakte geschaffen. In dieser ersten Phase haben die beteiligten Konsortien größtmögliche Freiheit bei der Entwicklung von Lösungen. Anschließend soll die E-Akte zunächst in der Universitätsmedizin und schließlich flächendeckend zusammen mit nicht-universitären Kliniken und niedergelassenen Ärzten umgesetzt werden.

(VUD / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.