30.03.2017 | Gesundheitsausschuss

Entlastung für Selbstständige bei der Krankenversicherung gefordert

Die Beitragsbemessung für die Krankenversicherung von Selbstständigen sollte nach Ansicht von Gesundheitsexperten verändert werden, um eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu verhindern und mehr Gerechtigkeit in das System zu bringen.

Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktion Die Linke zu dem Thema am 22.03.2017 im Bundestag erklärten Sachverständige, die jetzigen Regelungen führten insbesondere bei Solo-Selbstständigen mit geringem Einkommen zu unverhältnismäßigen Härten. Dies stelle den Grundsatz, wonach sich der Krankenversicherungsbeitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen richten solle, infrage, erklärten die Experten auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen.

Diskussion um die Mindestbemessungsgrundlage

Für hauptberuflich Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von monatlich rund 2.231 Euro, ab der sich der Beitragssatz nicht weiter verringert. Für Existenzgründer und Härtefälle kann die Mindestbemessungsgrundlage auf rund 1.487 Euro reduziert werden. Für sonstige freiwillige Mitglieder in der GKV liegt die Einkommensuntergrenze bei rund 991 Euro. Auf Einkommen unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Nach Ansicht der Linksfraktion sollte die Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte und freiwillig versicherte Selbstständige auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abgesenkt werden.

Verbände erkennen "Diskussionsbedarf"

Auch die Verbände der Krankenkassen erkennen das Problem angesichts der veränderten Lebens- und Einkommenslage vieler Selbstständiger und der rapide wachsenden Beitragsschulden von derzeit rund sechs Milliarden Euro. Sie schlagen Absenkungen der Mindestbemessungsgrenze in unterschiedlicher Höhe vor, eine Absenkung auf 450 Euro sei allerdings zu radikal und würde zu Finanzierungsproblemen führen.

Experten fodern Kombinationslösung

Einige Experten halten eine Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für zu kurz gegriffen und plädieren für eine Kombinationslösung, die bspw. neben einer Absenkung des Mindestbeitrags eine Ausweitung der Krankenversicherungspflicht für Selbstständige in der GKV beinhaltet.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.03.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.