03.11.2023 | BSI-Lagebericht

Cyberangriffe mit Ransomware nach wie vor die größte Bedrohung

Die Cybersicherheitslage in Deutschland ist weiter angespannt. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland hervor. Von Angriffen mit Ransomware geht danach die derzeit größte Bedrohung aus.

(Foto: © iStock.com/gopixa)

Der Lagebericht, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgestellt haben, verdeutlicht, dass von Angriffen mit Ransomware die derzeit größte Bedrohung ausgeht. Hinzu kommt eine wachsende Professionalisierung auf Täterseite, der eine steigende Anzahl von Sicherheitslücken gegenübersteht.

Das BSI hat im Berichtszeitraum täglich rund 250.000 neue Varianten von Schadprogrammen und 21.000 mit Schadsoftware infizierte Systeme registriert. Hinzu kommen durchschnittlich 70 neue Sicherheitslücken pro Tag, von denen jede zweite als hoch oder kritisch eingestuft wird. Das entspricht einer Steigerung von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ransomware ist gefährlichste Angriffsart

Die Professionalität, mit der Angreifer im Cyberraum vorgehen, zeigt sich in vermehrt arbeitsteiligen Prozessen sowie dem gezielten Einsatz von KI-Werkzeugen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Angriffsarten geht dabei von Ransomware-Angriffen die derzeit größte Bedrohung aus. Sie verursachen einen Großteil der wirtschaftlichen Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen. Angriffe mit Ransomware beeinträchtigen ganze Wertschöpfungsketten nachhaltig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und kommunale Betriebe sind von den oft schwerwiegenden Folgen dieser Angriffe betroffen.

Datendiebstahl und Cyberspionage

Die Gefährdungslage für Verbraucherinnen und Verbraucher war im Berichtszeitraum insbesondere durch Datendiebstähle geprägt. In vielen Fällen standen auch diese in Verbindung mit Ransomware-Angriffen, bei denen Cyberkriminelle große Datenmengen von Organisationen mit dem Ziel der Erpressung exfiltrierten. Demgegenüber dient die Cyberspionage oft dem Ziel politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme. Mit DDoS-Angriffen wurden darüber hinaus im Berichtszeitraum wiederholt auch öffentliche Einrichtungen gezielt beeinträchtigt. Bislang blieben diese Angriffe allerdings ohne relevante Schadwirkung.

Destabilisierung und Desinformation durch KI

Politisch motivierte Cyberangriffe erschöpfen sich nicht in Datendiebstahl oder im Lahmlegen digitaler Dienste: Angreifer können sich in zunehmendem Maße die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz zunutze machen. Werkzeuge, mit denen Texte, Stimmen oder Bildmaterial geschaffen, verändert oder verfälscht werden können, sind immer leichter verfügbar und einfacher zu bedienen. Die Gefahr von Desinformation und Cybermobbing durch gefälschte Bilder oder Videos ist im Berichtszeitraum gestiegen.

Netzattacken auf den Mittelstand

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) weist anlässlich des BSI-Lageberichts darauf hin, dass sich die millionenfachen Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen nicht nur gegen Großkonzerne richteten, sondern in besonderer Weise auch Mittelständler beträfen, deren Sicherheitsvorkehrungen häufig lückenhaft oder gar nicht vorhanden seien. Nur 62 Prozent der Kleinstunternehmen würden regelmäßige Sicherheitsupdates vornähmen. Einen Notfallplan für eine Cyberattacke besäßen nur 18 Prozent der kleinen Unternehmen.

Information und Unterstützung für KMU

Um für die Gefahren aus dem Netz zu sensibilisieren, hat der Bundesverband mittelständische Wirtschaft im Juli in Zusammenarbeit mit mehreren Fachpartnern die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand an den Start gebracht. Mit ihren Informations- und Qualifikationsangeboten unterstützt sie Mittelständler bei der Prävention und Detektion von Cyberangriffen, wie auch bei der richtigen Reaktion darauf. Die Transferstelle wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft gefördert.

(BSI / BVMW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.11.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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