18.09.2012 | OLG-Beschluss

Zinssatz von 48 Prozent: Grundbuchamt verweigert Grundschuld-Eintragung

Eine Grundschuld mit einem Zinssatz von 48 % ist sittenwidrig und darf nicht ins Grundbuch eingetragen werden, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Ein Pfandleihunternehmen schloss mit dem Eigentümer eines Grundstücks einen Vertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 10.000 Euro. Vereinbart waren Zinsen von 1 Prozent pro Monat (12 Prozent pro Jahr) und "Gebühren" von 3 Prozent pro Monat (36 Prozent pro Jahr). Als Sicherheit sollte der Eigentümer eine Grundschuld an seinem Grundstück über 15.000 Euro zuzüglich 48 Prozent Zinsen pro Jahr bestellen. Das Grundbuchamt wies darauf hin, dass es diesen Zinssatz als sittenwidrig ansehe und legte den Beteiligten nahe, den Eintragungsantrag zurückzunehmen. Hiergegen legte das Pfandleihunternehmen erfolglos Beschwerde ein.

Sittenwidrigkeit als Eintragungshindernis

Das Schleswig-Holsteinische OLG bestätigte mit Beschluss vom 5.9.2012 (Az. 2 W 19/12) die Entscheidung des Grundbuchamts. Die Einigung zur Bestellung der Grundschuld sei unwirksam, weil Zinsen in sittenwidriger Höhe vereinbart worden waren. Es bestehe ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Derzeit seien für einen durch Grundpfandrecht gesicherten Kredit Zinsen von allenfalls 5 % pro Jahr üblich, jedenfalls aber von weit unter 10 Prozent. Grundschuldzinsen würden gewöhnlich im unteren zweistelligen Bereich, etwa 15 Prozent eingetragen werden. Das Pfandleihunternehmen könne sich auch nicht darauf berufen, dass der Zinssatz von 48 % pro Jahr § 10 Pfandleihverordnung entspreche, wonach der Pfandleiher neben monatlichen Zinsen von 1 % pro Monat auch ein weiteres Entgelt für die Kosten seines Geschäftsbetriebes fordern darf. Denn die hier erfolgte Kreditvergabe stelle keine Pfandleihe dar.


(Schleswig-Holsteinisches OLG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.09.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.