06.05.2014 | BMF-Schreiben

Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Das Bundesfinanzministerium hat sich nach einem aktuellen BFH-Urteil mit der Problematik von Darlehnsverträgen zwischen Angehörigen und deren steuerrechtlichen Anerkennung befasst.

Mit Urteil vom 22.10.2013 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei Darlehensverhältnissen zwischen Angehörigen, die nicht nur dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung dienen, sondern auch das Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage berücksichtigen, als Maßstab für den Fremdvergleich nicht allein die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind, sondern ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage heranzuziehen sein können (STB Web berichtete).

Auf die Üblichkeit kommt es an

Das Bundesfinanzministerium hat diese Auffassung nun übernommen und führt hierzu in seinem BMF-Schreiben vom 29.04.2014 aus, dass Vergleichsmaßstab zwar grundsätzlich die Vertragsgestaltungen sind, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind. "Sofern Darlehensverträge zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dienen, sind ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage zu berücksichtigen." Diese Änderung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.05.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.