05.09.2013 | Studie

Altersversorgung von Ex-Vorständen: DAX 30-Unternehmen zahlten 2012 im Schnitt 7,4 Millionen Euro

Durchschnittlich 7,4 Millionen Euro hat ein DAX 30-Unternehmen 2012 insgesamt an die früheren Mitglieder seines Vorstandes als Altersversorgung gezahlt. Damit gaben die Konzerne für die Altersversorgung ihrer Ex-Vorstände im Schnitt noch einmal mehr als ein Drittel der Summe aus, die sie den aktiven Vorstandsmitgliedern an Vergütung zahlten.

Zusätzlich flossen je Unternehmen durchschnittlich 2,9 Millionen Euro in die Rückstellungen für das künftige Ruhegeld der heute aktiven Spitzenmanager. Pro Person entspricht dies um die 450.000 Euro und damit etwa 54 Prozent ihrer aktuellen Festbezüge. Die Pensionsrückstellungen allein für die früheren Vorstände summierten sich in den 30 DAX-Konzernen auf 2,8 Milliarden Euro. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Vergütungsexperten Dr. Heinz Evers. Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung wertete er die Vergütungsberichte der Unternehmen aus.

Immerhin sei ein Ende des Aufwärtstrends aus den vergangenen Jahren absehbar, konstatiert Evers: "Der Wert der Versorgungszusagen vermindert sich infolge höherer Lebenserwartung, kürzerer Dienstzeiten und zunehmendem Kostendruck auch bei den Vorständen tendenziell." Nun würden Ansprüche, die durch den starken Anstieg der Festgehälter im vergangenen Jahrzehnt entstanden sind, langsam wieder auf "Normalmaß" reduziert. Mit neu eingestellten Vorständen werde oft ein geringeres Leistungsniveau vereinbart.

Unternehmen heben Altersgrenzen an

Zudem höben die Unternehmen die bislang sehr niedrige Pensionsgrenze für Vorstände wieder an: 2009 zahlte die Hälfte der 30 Dax-Unternehmen bereits ab 60 Jahren ein Ruhegeld. 2012 taten das noch neun. In acht Gesellschaften wird die Altersleistung mit 62 oder 63 Jahren fällig, zehn pensionieren mit 65 Jahren oder älter. Der Chipkonzern Infineon hat die Altersgrenze bei 67 Jahren gesetzt. Henkel und BMW koppeln die Altersgrenze ihrer Vorstände an das jeweilige Regelalter der gesetzlichen Rentenversicherung.

Trotz Publizitätspflicht der Unternehmen spricht der Vergütungsexperte allerdings von einer "anhaltenden Intransparenz der Versorgungsaufwendungen". Die Aufsichtsräte seien gefordert, auch den vertikalen Vergleich innerhalb des Unternehmens im Auge zu behalten: Stehen die Versorgungsansprüche des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zu den Ansprüchen des weiteren Managements und der übrigen Mitarbeiter?

Sind Pensionszahlungen für ehemalige Vorstände überhaupt sinnvoll?

Evers wirft zudem eine grundsätzliche Frage auf: Sind Pensionszahlungen für ehemalige Vorstände überhaupt sinnvoll? Denn die Bezüge der aktiven Manager dürften ausreichen, um privat fürs Alter vorzusorgen. "Wo Eigenvorsorge durch Aktivbezüge unschwer möglich ist, erübrigt sich der betriebliche Versorgungsgedanke", schreibt der Experte. Zwei Unternehmen gehen bereits in diese Richtung - allerdings ohne die Gesamtausgaben für die Vorstände zu kürzen: Bei RWE können die Vorstandsmitglieder zwischen einem Programm zur Altersvorsorge und Barauszahlung wählen. Auch bei Beiersdorf ist die Altersversorgung abgeschafft; Vorstandsmitglieder bekommen die entsprechenden Beträge in Form einer Unternehmenswertbeteiligung ausgezahlt.

 

(Hans-Böckler-Stiftung / STB Web)



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