05.07.2012 | Urteil

Keine Zuschüsse für finanzkräftige Kommunen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Stadt Coburg wegen ihrer herausragenden Finanzkraft keine staatlichen Zuschüsse für eine Schulbaumaßnahme erhält.

Seit mehreren Jahren ist die Stadt Coburg mit dem Umbau und der Sanierung eines ihrer Gymnasien befasst. Für die ersten drei Bauabschnitte hatte sie von der Regierung Oberfranken finanzielle Zuschüsse erhalten. Für den vierten Bauabschnitt beantragte sie 2007 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 540.000 Euro. Dies lehnte die Regierung 2009 mit dem Argument der herausragend guten Finanzsituation der Stadt im Jahr 2008 ab. Dagegen klagte die Stadt erfolglos vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Der Freistaat Bayern habe zu Recht die Förderung versagt.

Starke Kommune – keine Förderung

Eine Förderung setze voraus, dass eine Kommune ihre Aufgabe ohne den Zuschuss nicht erfüllen könne. Dies sei hier nicht der Fall, weil aus den Finanzdaten des Jahres 2008 ersichtlich sei, dass die Stadt Rücklagen in Höhe von mehr als 170 Millionen Euro gebildet habe. Zudem verfüge sie über eine weit überdurchschnittliche Finanz- und Steuerkraft, und auch ihre Verschuldung liege unter dem Durchschnitt.

Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich

Nachdem sich die Finanzlage einer Kommune zwischen Antragstellung und Entscheidungszeitpunkt entscheidend verändern kann, war nach Auffassung des BayVGH auch darüber zu befinden, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Finanzkraft abzustellen ist. Es komme nicht auf die finanzielle Situation bei der Antragstellung an. Maßgeblich sei vielmehr die Finanzkraft im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zuschussantrag, so die Richter im Urteil vom 24.5.2012 (Az. 4 B 11.1215).

(BayVGH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.07.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.