10.09.2015 | Gesetzentwurf

Änderungsvorschläge zum Hospizgesetz

Die Bundesregierung will einige Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes prüfen. Das gilt zum Beispiel für die Forderung der Länderkammer, eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize zu schließen.

Der Gesetzentwurf sehe schon jetzt vor, dass eine solche Rahmenvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Fachverbänden freiwillig abgeschlossen werden könne. Die Regierung wolle nun prüfen, ob eine gesetzliche Verpflichtung getrennter Rahmenvereinbarungen für Kinder- und Erwachsenenhospize sachgerecht sei.

Ferner will die Regierung den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen und eine Regelung prüfen, den Versicherten im Rahmen der Beratung durch die Krankenkassen auch allgemeine Informationen über Vorsorgeentscheidungen zur Verfügung zu stellen. Geprüft wird auch eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene über das neuartige Angebot einer gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

Der Bundesrat hat außerdem vorgeschlagen, die neue Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen auch für Betreuer beziehungsweise Vorsorgebevollmächtigte des Versicherten anzubieten. Die Regierung will nun prüfen, ob eine spezielle Sonderregelung oder ein eigener Leistungsanspruch für Betreuer Bevollmächtigte erforderlich ist.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.09.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.