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Artikel vom: 23.09.2008
Das Betreiben einer Fotovoltaikanlage zur Stromgewinnung wird auch bei privaten Haushalten als unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Daraus ergeben sich grundsätzlich umsatz- und einkommensteuerrechtliche Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt.
Einen Überblick über die steuerliche Behandlung für private Haushalte bietet das Infoblatt "Steuertipp: Solarstrom und Steuern - Fotovoltaikanlagen in privaten Haushalten" der Oberfinanzdirektion Koblenz. Es ist ab sofort in allen rheinland-pfälzischen Finanzämtern erhältlich und steht zum Download bereit.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.09.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
08.02.2012