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Fotovoltaikanlagen machen Privatleute zu Unternehmern

Artikel vom: 23.09.2008

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(STB Web) Immer mehr Besitzer eines Eigenheims und private Bauherren möchten durch den Einsatz von Solarenergie den steigenden Stromkosten entgegenwirken. Der Einbau einer sogenannten Fotovoltaikanlage wird je nach Nutzung steuerlich gefördert, kann aber auch steuerliche Pflichten auslösen.

Das Betreiben einer Fotovoltaikanlage zur Stromgewinnung wird auch bei privaten Haushalten als unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Daraus ergeben sich grundsätzlich umsatz- und einkommensteuerrechtliche Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt.

Einen Überblick über die steuerliche Behandlung für private Haushalte bietet das Infoblatt "Steuertipp: Solarstrom und Steuern - Fotovoltaikanlagen in privaten Haushalten" der Oberfinanzdirektion Koblenz. Es ist ab sofort in allen rheinland-pfälzischen Finanzämtern erhältlich und steht zum Download bereit.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.09.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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