21.04.2016 |

Sanierungskonzept: Befristete Kürzung von Betriebsrenten unwirksam

Eine GmbH hat im Rahmen ihres Sanierungskonzeptes die Betriebsrenten ab Januar 2016 befristet auf 4 Jahre um 15 Prozent gekürzt. Bislang haben ca. 190 Betriebsrentner gegen diese Kürzungen geklagt.

Das Arbeitsgericht Köln hat am 20. April 2016 in 21 Verfahren den Klagen der Betriebsrentner stattgegeben. Die Kürzung der Betriebsrenten ist danach unwirksam.

Das Gericht hat sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen: Danach ist ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nicht mehr zulässig. Für die aktuell entschiedenen Verfahren kam es auch nicht auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen an, auf die sich die Beklagte zum Teil berufen hatte, da die hier streitigen Ansprüche jedenfalls rechtzeitig geltend gemacht wurden.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Urteil vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 20 Ca 891/16

(ArbG Köln / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.04.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.