19.04.2016 | Statistik

Vier Millionen Jobs vom Mindestlohn betroffen

Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, deren Bezahlung unter dem Mindeststundenlohn von 8,50 Euro Brutto lag. 4,0 Millionen davon fielen unter den Schutz des Mindestlohngesetzes.

Damit erhöht das Mindestlohngesetz - theoretisch - das Entgelt für jeden zehnten Job in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten. 82,3 Prozent beziehungsweise 3,3 Millionen der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die meisten davon waren im Einzelhandel und in der Gastronomie mit jeweils rund 0,5 Millionen.

Auf Ostdeutschland entfiel mit 1,1 Millionen gut ein Viertel der geschützten gering bezahlten Jobs. Das entspricht 22,0 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. In Westdeutschland waren mit 2,9 Millionen 8,9 Prozent aller Jobs vom Mindestlohn betroffen. Insgesamt entfiel mehr als die Hälfte der zu niedrigen Löhne auf Minijobs, je 0,9 Millionen waren Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen.

Ostdeutsche und Frauen am häufigsten betroffen

Nicht nur Arbeitnehmer in Ostdeutschland, sondern auch Frauen waren häufiger von zu niedrigen Löhnen betroffen als Männer. Sie hatten einen Anteil von 61,7 Prozent  an den vom Mindestlohngesetz geschützten gering bezahlten Jobs. Die betroffenen Frauen verdienten im April 2014 im Durchschnitt brutto 7,21 Euro je Stunde. Erhielten sie künftig den Mindestlohn, würde das durchschnittlich eine Lohnerhöhung von circa 18 Prozent bedeuten.

Nicht unter das Mindestlohngesetz fallen 1,5 Millionen gering dotierte Jobs, für die Ausnahmen gelten. Das betrifft vor allem Auszubildende, Praktikanten und Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind.

(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.04.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.