21.03.2016 | EU
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Gemäß diesem Grundsatz hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Reform der Entsenderichtlinie vorgelegt. Die wichtigste Änderung betrifft die Lohnsätze, auf die ein entsandter Arbeitnehmer Anspruch hat.
Die derzeitige Richtlinie schreibt lediglich vor, dass für entsandte Arbeitnehmer die Mindestlohnsätze gelten. Der neue Vorschlag sieht vor, dass generell die gleichen Standards für Entsandte wie für normale Arbeitnehmer im Aufnahmeland gelten.
Außerdem schlägt die Kommission vor, dass die durch allgemein verbindliche Tarifverträge festgelegten Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden. Derzeit gilt dies nur für das Baugewerbe.
Weitere wichtige geplante Regelungen:
Zwischen 2010 und 2014 hat sich die Anzahl der Entsendungen fast verdoppelt. Im Jahr 2014 wurden etwa 1,9 Mio. europäische Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten entsandt. Nach Deutschland kamen über 400.000 Arbeitnehmer, die meisten von ihnen aus dem Nachbarland Polen. Aus Deutschland wurden fast 256.000 Arbeitnehmer entsendet. Die meisten arbeiteten in den Niederlanden.
(EU / STB Web)
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