27.10.2015 |

Bund der Steuerzahler führt Musterprozess zum Kinderfreibetrag 2014

Mit einem neuen Musterprozess unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Klage eines Familienvaters vor dem Finanzgericht München gegen den niedrigeren Kinderfreibetrag 2014 (Az.: 8 K 2426/15). Mit dem Freibetrag soll das Existenzminimum für Kinder im Steuerrecht freigestellt werden.

Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Dies gibt das Bundesverfassungsgericht vor. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber im Jahr 2014 nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro - nach der Meinung des BdSt zu wenig.

"Betroffene Eltern können in jedem Fall von dem Musterklageverfahren profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen", so der BdSt. "Die Steuerbescheide erhalten einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk und können dadurch bei einem Erfolg des Musterverfahrens noch zugunsten der Eltern geändert werden".

(BdSt / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.10.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.