02.08.2014 | Arzthaftung

Behandlungsfehler bei zu früh eingebrachten Langzeitprovisorien

Eine zahnärztliche Behandlung, die nach einer Therapie mittels Protrusionsschienen provisorischen Zahnersatz verfrüht eingliedert, kann grob behandlungsfehlerhaft sein, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Eine 37 Jahre alte Frau litt an Zahn- und Kopfschmerzen, als sie sich 2003 in die Behandlung des beklagten Zahnarztes begab. Im Juli 2003 versorgte er die Frau mit einer Protrusionsschiene, um eine Kieferfehlstellung zu korrigieren. Nachdem die Beschwerden nicht nachließen, entfernte der Zahnarzt im Oktober 2003 die Amalganfüllungen der Frau und schliff die Zähne für den geplanten Einsatz von Interimszahnersatz ab. Ende Oktober 2003 setze er die Interimsbrücken ein. In der Folgezeit verstärkten sich die Zahnschmerzen. Die Frau erlitt eine Knochenentzündung im Oberkiefer, die stationär behandelt werden musste. Erst nach dem Entfernen der Provisorien verbesserte sich der Gesundheitszustand bei zwischenzeitlich allerdings chronisch gewordenen Schmerzen. Die Frau verlangte Schadensersatz, u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro.

Scheitern der Behandlung war offensichtlich

Das Oberlandesgericht Hamm gab der Frau mit Urteil vom 06.06.2014 (Az. 26 U 14/13) Recht und sprach ihr das begehrte Schmerzensgeld zu. Nach den Gutachten der zahnmedizinischen Sachverständigen sei die Zahnbehandlung grob fehlerhaft gewesen. Der Zahnarzt habe seine Patientin provisorisch prothetisch versorgt, obwohl die Position des Unterkiefers durch die Schienentherapie noch nicht ausreichend gesichert gewesen sei. Die mit einer Schienentherapie erreichte Position sei erst dann als gesichert anzusehen, wenn der Patient mit ihr ein halbes Jahr beschwerdefrei gelebt habe. Bei der Frau sei das nicht der Fall gewesen, sie habe noch Anfang September 2003 über Beschwerden geklagt. Ein grober Behandlungsfehler liege vor, weil die zu fordernde Zeit der Beschwerdefreiheit so deutlich unterschritten worden sei, dass sich ein Scheitern der zahnärztlichen Bemühungen geradezu aufgedrängt habe.

(OLG Hamm / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.08.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.