14.05.2013 | Gesetzgebung

Regierung will Vorstandsvergütungen regeln

Damit Vernunft und Maß bei der Bezahlung von Managern nicht verloren gehen, hat das Bundeskabinett einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Überarbeitung der Vergütung von Vorständen aktiennotierter Unternehmen beschlossen.

Die Koalition hat sich rasch darauf verständigt, noch in dieser Wahlperiode eine Regelung zur Vorstandsvergütung vorzulegen. Die vorgeschlagene Regelung soll eine effektive und angemessene Antwort geben auf die übermäßige Vergütung von Vorstandsmitgliedern einzelner deutscher Aktiengesellschaften. Der Hauptversammlung soll so eine stärkere Kontrolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrates zugewiesen werden. Sie wird als Versammlung der Unternehmenseigentümer über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem ein zwingendes Votum abgeben und hat ihr Kontrollrecht durch jährliche Abstimmungen über das Vergütungssystem und die konkrete Vergütungshöhe auszuüben.

Stärkere Kontrolle durch die Hauptversammlung

Durch die Benennung einer konkreten Höhe maximal erzielbarer Einkünfte sollen die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real werden. Mit der verbesserten Transparenz ist eine Billigung oder Missbilligung der Arbeit des Aufsichtsrats verbunden, während unverhältnismäßige Eingriffe in die Eigentümerrechte, in die Freiheit der Wirtschaft und in die Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Hauptversammlung vermieden werden. Die Formulierungshilfe kann noch in dieser Wahlperiode Gesetz werden, indem sie in die laufenden Beratungen zur Aktienrechtsnovelle 2013 im Deutschen Bundestag eingefügt werden.

(BMJ / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.05.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.