19.06.2012 | Umfrage

Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor?

46 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, an der sich rund 20.500 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten zeigt, dass die Chancen ein Urlaubsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind.

Die Befragung wurde online im Zeitraum Januar 2011 bis April 2012 von der der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Betriebsgröße: Je größer der Betrieb, umso eher gibt es Urlaubsgeld. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten erhalten zu 56 Prozent ein Urlaubsgeld, in Betrieben unter 100 Beschäftigten sind es nur 38 Prozent.

West/Ost: Nach wie vor gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 50 Prozent, in Ostdeutschland 31 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld.

Berufserfahrung: Je länger das Berufsleben dauert, umso größer die Chance auf ein Urlaubsgeld. Bei einer Berufserfahrung von unter fünf Jahren gibt es für 38 Prozent ein Urlaubsgeld, der Anteil steigt auf knapp 52 Prozent bei 20 und mehr Jahren Berufserfahrung.

Einkommenshöhe:
Je höher das Einkommen, umso eher erhalten die Beschäftigten Urlaubsgeld. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro kommen nur 34 Prozent in den Genuss eines Urlaubsgeldes, in der Einkommensklasse von 2.000 - 3.000 Euro sind es immerhin 49 Prozent. Zwischen 4.000 und 5.000 Euro bekommen 56 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld. Danach sinkt der Anteil wieder.

Männer-Frauen: Frauen erhalten weniger oft Urlaubsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 40 Prozent, bei den Männern dagegen 50 Prozent.

Tarifbindung:
Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 59 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 35 Prozent.

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.140 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Urlaubsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.


(Hans-Böckler-Stiftung / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.06.2012, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.