19.10.2023 | Gesetz

Krankenhäuser sollen transparenter werden

Otto-Schmidt-Verlag

Der Bundestag hat das Krankenhaustranzparenzgesetz beschlossen. Es schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Klinik-Atlas im Internet. Außerdem sind Regelungen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser enthalten.

Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.

Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.

Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:

  • Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen.
  • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
  • Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert werden.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.10.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.